Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 
 

 
 

  • 1. Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Dienstleistungen, Angebote, Offerten und sonstige nicht im Katalog ersichtlichen (Exklusiv-Dienstleistungen), inklusiv die verschiedenen von der PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG betriebene Marketplaces (marketsquare.cloud oder prisma.work) inkl. Partner Kataloge, kurz: Prime Telecommunication die im zusammen im Verbund der PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG, Zollikerstrasse 153, 8008 Zürich, stehen, erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Lieferungen, Dienstleistungen, Angebote, Offerten usw. gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden werden hiermit widersprochen. Abweichungen von den allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn diese von PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG schriftlich bestätigt werden.

  • 2. Angebot und Vertragsschluss

Die Angebote das PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG in Preislisten und Inseraten stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, einen für diese verbindlichen Bestellungen abzugeben. Angebote wie geprüfte Retoure und Ausverkauf sind von der Verbindlichkeit der Verfügbarkeit ausgeschlossen.

Durch das Anklicken des Bestell-Buttons auf dem Marketplaces (marketsquare.cloud oder prisma.work) oder durch einfache Bestellung per Telefon, Fax, E-Mail, willens bekennen in Form von Sprache oder andere zur Verfügung gestellten Technologien gibt der Kunde eine verbindliche Aufforderung zur ausüben und  Ausführen einer Bestellung auf der Bestellseite Marketplaces (marketsquare.cloud oder prisma.work) oder durch erstellen eine einfache Offerte per Mail, Telefon, andere Medien, der von der PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG Produkte, Dienstleistungen ab. PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG bestätigt den Zugang der Bestellung unmittelbar nach deren Erhalt. Bestellungen und Aufträge sind für die PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung und Zahlungseingang (Vertragsabschluss Zahlungskonditionen: vorauskasse) verbindlich.

Im Falle von Preis- oder Interprätationsfehlern, oder durch den Kunden falsch bestellten Dienstleistungen, ist er nicht berechtigt, die verbindliche Bestellung der PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG zu beenden. Sollte der Kunde auch mit einer Nachverrechnung, Preisdifferenzen, Interprätationsfehlern, Preisangaben usw. nicht einverstanden sein, die nach der Auftragsbestätigung gestellt wurden, umso mehr, um zu verhindern das eine verträglich gesetzte Auslieferung der Ware nicht zu standen kommt, wird das gestellte Angebot unterfolgen Kosten (neu erstellt). Wird dem Kunden eine solche neu Erstellung des Angebots schriftlich oder telefonisch vorgeschlagen, wird die Preisdifferenz des Preis- oder Interprätationsfehler angepasst, und die durch den Kunden selbst, falsch bestellten Dienstleistungen berichtigt, dadurch entsteht der PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG ein Mehraufwand. Diesen Mehraufwand wird durch einem Mehraufwandspauschale pro Produkt und Anzahl, am Kunden nach verrechnet. Diesen (veränderten) Angebot ist für den Kunden verbindlich und endgültig. Erwünscht der Kunde keine neuen Erstellungen des Angebotes, entstehen keine weiteren Kosten. Die verbindliche Bestellung an die PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG wird auch ohne weitere zusage des Kunden ausgeliefert und in Rechnung gestellt.

Für den Fall, dass nach Vertragsschluss die vom PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG zu zahlenden Einkaufspreise für die vertragsgegenständlichen zu liefernden Dienstleistungen (insbesondere Hardware, Software, exklusiv Dienstleistungen usw.), die zum Zeitpunkt der Lieferung steigen sollten, zBsp. bei bestellten (Tages-, Monats-, Jahres Angebote, Marketingaktionen usw.) hat jede der Vertragsparteien das Recht, von der jeweils anderen den Eintritt in ergänzende Verhandlungen zu verlangen, mit dem Ziel, durch Vereinbarung eine angemessene Anpassung der vertraglich vereinbarten Preise für die betroffenen vertragsgegenständlichen an die aktuellen Tagesaktuellen Lieferpreise und Angebotspreise herbeizuführen und entsprechen.

Bedient, sich jedoch der Kunde mit (Marktbeherrschende Plattformen oder mit hilfe Dritte) die, PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG dazu zu zwingen nach Vertragsabschluss, den Eintritt in ergänzende Verhandlungen einzutreten, um Teile oder den gesamten Vertrag, als Forderung rückgängig oder ungültig als Ziel zu machen, die nicht im Sinne oder Marktposition der PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG stehen, behält sich die PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG auf die ergänzenden oder einfache Verhandlungen nicht einzutreten. Auf jedem Fall behält sich die PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG, vor oder nach Vertragsabschluss, das Recht, dem Kunden dazu aufzufordern seine vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen und die dafür notwendigen Daten, Zahlen, anderweitigen Vertrage, Offerten, Namen usw. offen zu legen, die dazu dienen, um auf einen angemessenen Eintritt in Verhandlungen eingehen zu können.

Die Angaben in den Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

Überschreitet ein Kunde durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so ist PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG von der Lieferverpflichtung entbunden.

Die PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG behält sich das Recht vor, vor Abgabe oder Lieferung der Ware eine Altersprüfung vorzunehmen.

Ein Vertragsabschluss oder Bestellung von minderjährigen Kunden wird von der PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG nicht überprüft, und kann auch als solches genehmigt werden, wenn das Produkt oder die Dienstleistungen altersgerecht und von Gesetzen Weges zugelassen sind. Vorbehalten, bleiben Produkte und Dienstleistungen die mit 18+ gekennzeichnet sind. Auf jedem Fall, besteht/ verbleibt, die Plicht und Aufsicht dem Gesetzlichen Vertreters des minderjährigen Kunden. Dieser Haftet im Sinne des Gesetzes gegenüber jeglichem Schaden oder Verlust und im vollen Umfang gemäss Vertragsabschluss gegen über die PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG.

Die PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG behält sich das Recht vor, vor Abgabe oder Lieferung der Ware eine Altersprüfung vorzunehmen oder die Kreditwürdigkeit des Kunden zu prüfen. Es entsteht hierzu keine Informationsplicht gegen den Kunden bei Abruf seiner Daten.

Der Kunde kann in jedem Fall keine weitergehenden Ansprüche gegen die PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG oder die Lieferanten der PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG geltend machen.

  • 3. Preise

Massgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis am Bestelltag. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transportkosten. Die aktuellen Preise sind im  Marketplaces (marketsquare.cloud oder prisma.work) oder werden auf Anfrage via eine einfache Offerte publiziert, Preisänderungen und Fehler vorbehalten.

  • 4. Lieferbedingungen

Die Lieferung erfolgt nur an Zustelladressen innerhalb der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein.

Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG durch Zulieferanten und Hersteller.

Bei Lieferung und Montage muss die Zugänglichkeit für die Ware durch den Kunden gewährleistet werden.

Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen am selben die von der Transport Dienstleister erbrachte Leistung der PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden. Verlorene, beschäftigte oder gestohlene Ware sind nicht durch die PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG, automatisch für den Endkunden mitversichert, deshalb empfiehlt die PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG, ein Warenversicherungsschutz, Garantieschutz, und bei digitalen Produkten eine Cyberschutzversicherung bei der PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG, dazu zu bestellen, um eine professionelle Deckung der Ware zu erhalten.

  • 5. Annahmeverzug

Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten Frist oder durch einen am selben Tag durch den Transport Dienstleister die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG die Erfüllung des Vertrages verweigert und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal bis zu 50 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Kunden zu fordern. Jedoch auch, je nach Dienstleistung, Produkt, Menge, Mindestlaufzeit, Verpflichtungen gegenüber Händlern und Partners der PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG bis max. CHF 10’000’000.00, ab Vertragsabschluss zu fakturieren, einzufordern.

  • 6. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an das für den Transport ausführende Unternehmen übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne Verschulden der PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch die PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

  • 7. Gewährleistung/Garantie/ Geldanspruch (Regress)

PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG bzw. der Lieferant/Hersteller übernimmt, während 2 Jahren nach der Lieferung bzw. Abholung an einer von der PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG betriebenen Abholstellen die Garantie für die Mängelfreiheit und die Funktionsfähigkeit des bestellten Produktes, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

Werden die Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung/Garantie, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist.

Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungs- bzw. Garantierechte aus. Eine Haftung für normale Abnutzung, sowie Verbrauchsmaterial/Zubehör/beigelegte Batterien/beigelegte bzw. eingebaute Akkus ist ausgeschlossen.

Tritt ein Gewährleistungs- bzw. Garantiefall ein, so besteht der Anspruch auf Nachbesserung, Ersatzleistung oder Wandlung. Die Wahl über die Art der Mängelbehebung liegt bei der PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG. Entscheidet sich die PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG für die Wandlung des Vertrages, wird eine Gutschrift zum Tagespreis und nach Abzug eines Gebrauchsprozentsatzes, indem das Produkt oder die Dienstleitung funktionsfähig war oder erworben wurde, dem Kunden angerechnet. Verrechnung (maximal den Verkaufspreis im Zeitpunkt der Bestellung). Eine Geld-zurück-Garantie wird von der PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG, im Gewährleistungs- bzw. Garantiefall nicht angeboten. Es kann jedoch unter Umständen, mit einem erweiterten Garantievertrag der PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG versichert werden. In ausnahmen Fällen, kann eine Geld-zurück-Garantie, nur bei Grobfahrlässigkeit, seitens die PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG zugesprochen werden. Diese Geld-zurück-Garantie ist jedoch auf maximum 30 Tage begrenzt, danach entfällt jeder Anspruch gegenüber die PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG.

Regressansprüche (Geldansprüche) entstehen erst, und sind Teil eines Garantieprozesses, wenn erst, und nach mehr als insgesamt fünfmaliger Garantieaufwands zum selben Garantiefall, innerhalb von 12 Monaten, versucht worden ist, die Garantie durch die PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG oder durch Dritte zu erfüllen. Eine erfolgreiche Garantie Erfüllung durch die PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG, oder durch Dritte, entfallen jegliche Regressansprüche (Geldansprüche) und können für denselben Garantiefall, nicht mehr angezeigt werden. Ausserordentliche Garantieaufwände und sonstiges nicht deckend, mit den Garantienormen des Produkt- oder Dienstleistungs-Angebot werden vom Kunden zu 100 % selbst getragen und werden von der PRIME VENTURE TELECOM GROUP AGoder durch Dritte an den Kunden in Rechnung gestellt.

Aufwandsentschädigung, durch die PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG, bleiben stets vorbehalten.

Die Garantiedauer wird durch einen allfälligen Gewährleistungs- bzw. Garantiefall nicht unterbrochen, sondern läuft weiter.

Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft.

Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüche gegen die PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

Die gesetzliche Gewährleistung wird vollumfänglich wegbedungen.

  • 8. Retouren

Kunden haben das Recht, die Ware während 14 Tagen nach deren Zustellung zurückzugeben. Das Rückgaberecht wird durch die Rücksendung der Ware ausgeübt, und fängt ab Vertragsabschluss an, wobei die (Ware ungeöffnet und ungebraucht) sein muss. Gebrauchte und geöffnete Ware wird von den Retouren ausgeschlossen. Der Rücksendeauftrag muss über das Kundenkonto im Marketplaces (marketsquare.cloud oder prisma.work) angemeldet oder mit einem im persönlichen Kontakt stehenden Mitarbeiter der PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG besprochen und schriftlich angezeigt werden, ein Rücksendeetikett wird sodann von der PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG per E-Mail zugestellt. Allfällige Kosten der Retouren übernimmt der Kunde. Der Kunde muss die Ware Transportversichert mindestens (Swisspost Pakete Assurance) und nachweislich unbeschadet seines Seits Retournieren. Entsteht, ein Schaden durch den Kunden oder in seinem Auftrag gestellten Transportdienstleister, durch Unsachgemässen Transport, Diebstahl usw. der zu retournierte/ erhaltenen Ware, wird die Retour von der PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG, als (Gebrauchte und geöffnete Ware) deklariert und somit von der Retouren Recht ausgeschlossen. Die Wiederherstellung der Ware im Original zustand geht zu lasten Kunden und wird effektiv denn entstandenen Schadens vom der PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG, gefordert inkl. der entstandenen Mehraufwand, um den Schaden zu decken.

Produkte, die PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG auf Kundenwunsch beschafft hat, jegliche Software, Hardware, sowie Verbrauchsgüter sind von der Rücksendung in jedem Fall ausgeschlossen. Insbesonderen, wenn die Artikeln nicht im Lagerbestand von unseren Lieferanten vorhanden sind, und Anstrengungen unternohmen worden sind, den Kundenauftrag zu erfüllen und zu beschaffen. Reduktion bzw. Retournieren des (Kundenauftrag) aufgrund von Nichteinhaltung von Lieferzeiten, Verzögerungen, falsche Angaben durch Dritte (auch Kunde) inkl. höhere Gewalt sind stets ausgeschlossen.

Die Ausübung des Rückgaberechts führt zur Umwandlung des Kaufvertrags in ein Rückabwicklungsverhältnis, wonach die im Rahmen des Kaufvertrags empfangenen Leistungen zurückerstattet werden müssen. Ein Geld zurück Garantie Vertrag wird von der PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG, im Rückgaberecht nicht angeboten. Kann jedoch unterumständen, mit einen erweiterten Rückgaberecht Vertrag der PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG versichert werden.

Nach Eingang der Ware wird ein bereits bezahlter Kaufpreis dem Kunden auf sein Kundenkonto im Marketplaces (marketsquare.cloud oder prisma.work) innerhalb von 180 Tagen gutgeschrieben. Vorbehalten bleibt jedoch ein Abzug des zu erstattenden Kaufpreises bzw. eine Rechnungsstellung für mögliche Beschädigungen, übermässige Abnutzung der Ware oder, sofern vereinbart, Versandkosten der Ware. Die PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG kann die Gutschrift verweigern, bis sie die Waren wieder zurückerhalten bzw. der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgeschickt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Für Retouren von fehlerhafter Ware verlangt die PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG, dass das defekte Teil bzw. Gerät mit ausgefülltem Reparaturformular sowie einer Kopie der Rechnung inkl. Bezahlbestätigung mit der das Gerät geliefert wurde, an die PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG zur Reparatur eingeschickt oder angeliefert wird. Retouren von fehlerhafter Ware, die direkt an den Hersteller/ Lieferanten durch den Kunden oder Dritten eingeschickt oder angeliefert werden, ohnen direktes einwirken durch die PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG wird vom Rückgaberecht/ Retouren ausgeschlossen. In diesen Fall entfällt, explizit jegliche Forderungen auch (monetär) oder möglichen Anspruch, durch den Kunden genohmenen erweiterten Rückgaberecht Vertrag oder jegliche Garantie, seitens der PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG. 

Der Kunde ist in jedem Fall dafür verantwortlich, die zu retournierende Ware transportfähig zu verpacken. Beschädigungen/Untergang der Ware aufgrund einer nicht sachgemässen Verpackung werden dem Kunden verrechnet. Übergibt der Kunde die Ware einem Transportunternehmen, trägt der Kunde die Gefahr für den sicheren Transport der Ware.

Der Kunde hat bei Einsendung des zu reparierenden bzw. retournierenden Gerätes dafür Sorge zu tragen, dass die darauf befindlichen Daten gelöscht und durch Kopien gesichert sind, da die Daten bei Reparatureingriffen verloren gehen können. Eine Haftung der PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG für den Verlust der Daten, Zugriff Dritter oder ähnliches ist ausgeschlossen.

  • 9. Zahlung

Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung Vorauskasse oder innert 10 Tagen rein netto zahlbar. Bezahlung mit Kreditkarte (Visa oder Euro-/Mastercard), Paypal und Postcard bei Bestellungen per Internet möglich. Die Belastung Ihres Kreditkarten- bzw. Postkontos erfolgt bei Bestellung (Abschluss des Kassiervorgangs). Belastete Beträge für nicht ausgelieferte Ware werden unabhängig von dem Grund für Nichtauslieferung innerhalb 180 von Arbeitstagen rückvergütet oder ein/ mehrere Ersatzartikel(n) verhandelt. Bezahlung mit Bitcoin die Prime Venture Telecom Group AG verrechnet keine Gebühren für die Nutzung der Bitcoin-Bezahloption. Der vom Broker zur Verfügung gestellte Bitcoin-Kurs enthält eine Gebühr von 1.75%, mit welcher unter anderem die Transaktionskosten auf der Blockchain sowie die Wechselgebühren in Schweizer Franken oder Euros abgedeckt werden. Kann ich die Bitcoin-Bezahloption auch nutzen, wenn ich meine Rechnungen als PDF oder in Papierform erhalte? Der Hinweis auf die neue Bitcoin Zahlungsoption erscheint aktuell auch auf der digitale QR Rechnungen. Selbstverständlich können Sie den Service aber auf  myfacto.inapay.ch/prime-btc auch nutzen, wenn Sie PDF- oder Papierrechnungen erhalten. Die zur Auswahl stehenden Zahlungsarten werden im Marketplaces (marketsquare.cloud oder prisma.work) oder von Kunden gewünschte Offerte/ Vertrag publiziert. Die PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG behält sich das Recht vor, im Bedarfsfall eine Bonitätsprüfung gemäss Datenschutzerklärung von Kunden zu machen.

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG über den Betrag verfügen kann.

Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der oben genannten Frist, gerät der Kunde in Zahlungsverzug, wodurch die PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG berechtigt ist, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist die PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn die PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen ist die PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG. Bei jeglichem Vertragsverstoss wird die PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG nach dem Vermögensstrafrecht im Schweizergesetzbuches vorgegangen und dem Kunden eine «sofortige» Frist angesetzt, um die Ware auszuhändigen. Als Beweis für die Eigentum Herrschaft der PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG, reicht der entstandene Kaufvertrag, Offerten, Betreibungen, Rechnungen, die Aufforderung der Rückgabe telefonisch oder schriftlich innert Frist. Die PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG behält sich das Recht die Staatsgewalt oder profesionelle Dienste Dritte einzuschalten, um die Ware jederzeit sicherzustellen. Wird die Ware nicht vorgefunden an die Adresse des Kunden, wird Strafanzeige beim zuständigen Gericht erstattet. Der entstandene Schaden, geht zu lasten des Kunden.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung oder die endgültige Bezahlung an das Inkassoforderungs-Managements, derPRIME VENTURE TELECOM GROUP AG, alleiniges Eigentum der PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG. siehe (BBÜHS)

Mahnwesen

Jede Rechnung ist zahlbar innert 10 Tagen rein netto nach Rechnungsstellung.
Mahnstuffe 1:   5 Tage in Verzug – Mahnkosten CHF 20.- (15 Tage nach Rechnungsstellung)
Mahnstuffe 2: 10 Tage in Verzug – Mahnkosten CHF 30.- (20 Tage nach Rechnungsstellung)
Mahnstuffe 3: 15 Tage in Verzug – Mahnkosten CHF 70.- (25 Tage nach Rechnungsstellung)
Mahnstuffe 4: 20 Tage in Verzug – Inkasso Prozess und Inkassokosten und weitere Abklärungen min. CHF 380.- (30 Tage nach Rechnungsstellung)

Mahnkosten bleiben stets schuldig und können in Nachtrag in Rechnung gestellt werden.

  • 10. Kleinmengenzuschlag

Bis zu einem Bestellbetrag von CHF 50.– erhebt die PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG einen Kleinmengenzuschlag von CHF 10.–. Er entfällt, wenn der Kunde die Waren an einer von der PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG betriebenen Abholstelle abholt.

  • 11. Versicherung/weitere Dienstleistungen Dritter

Die PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG kann im Sinne eines gebundenen Vermittlers gemäss Art. 43 Abs. 2 VAG i.V.m. Art. 183 Abs. 1 lit. a AVO-Versicherungen für alle die Dienstleistung der PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG angebotene Waren an Kunden vermitteln («Versicherung»). Bei Abschluss einer Versicherung gelten die Vereinbarungen der zugestellten Police und die allgemeinen Versicherungsbestimmungen (AVB) der Partnerversicherung.

Wird über den Marketplaces (marketsquare.cloud oder prisma.work) oder einfache Offerte, Hotline Dienste der PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG eine Dienstleistung (Montage, Etagenlieferung, IT Support-Dienste für Drittanbieter Produkte wie z.Bsp. für Microsoft, HP, Dell, Apple, etc.) gebucht, welche von einem Drittanbieter verkauft wird, die auf unsere Plattformen oder Homepages beworben werden, sowie nicht eine Eigenmarke der PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG ist, so entsteht der Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter.Dem Kunden steht es jederzeit zu, diese Produkte und Dienste selbst beim Drittanbieter zu erwerben und von ihnen gebraucht machen.

Der Kunde anerkennt, dass die PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG, nicht für diese Produkte, Inhalte, oder für seine nicht erhaltene Support Dienstleistungen oder erworbenen Produkte diesen Anbietern, eine oder mehrere Haftungen übernimmt, da die PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG nur mit diesen Drittanbietern in partnerschaftlichem Verhältnis steht, und nicht zu dessen Unternehmensstrukturen oder Markenstruktur gehört. Die Veröffentlichung auf unsere Plattformen und Homepages der Drittanbieters-Logos oder Marken, dienen ausschliesslich, nur für Marketing Zwege.

Für Beratungsdienstleistungen, und Software Support von Drittanbieters, steht dem Kunden Hotlines, Beratungstelefone, Chats und Marketing Channels zur Verfügung, die dem Kunden mit geschulten Fachexperten der PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG verbindet, um einen Austausch von Informationen, Angebote, uws. um diese Drittanbieter Produkten und Dienstleistungen zu erwerben oder von einem kostenpflichtigen Support für diese Softwares zu erhalten. Kostenlosen Support erhaltet der Kunden beim jeweiligen Drittanbieter oder von Drittanbieter für den Kunden gestellten Beratungstelefone und Diensten.


  • 12. Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen die PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG als auch gegen Hilfspersonen und Substituten ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.

  • 13. Urheberrechte / Software-Gewährleistung

Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Kunden allein zum einmaligen Wiederverkauf bzw. zum eigenen Gebrauch überlassen, d.h. der Kunde darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Software ist von sämtlichen Garantiebestimmungen auf Formularen ausgenommen. Es gelten ausschliesslich der Bestimmungen des Lizenzvertrages des Herstellers. Auf dem Marketplaces (marketsquare.cloud oder prisma.work) von der PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG verwendete Firmen, Marken, Markenzeichen, Handelsmarken, Bilder und Logos sind Eigentum ihrer jeweiligen Besitzer.

  • 14. Datenschutz

Die PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG verpflichtet sich bei der Bearbeitung der Kundendaten auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Weitere Informationen zum Umgang mit Kundendaten finden sich auf der gesonderten Datenschutzerklärung. Die Datenschutzerklärung ist integrierter Bestandteil der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Akzeptanz der allgemeinen Geschäftsbedingungen stimmt der Kunde auch der Datenschutzerklärung zu.

  • 15. Vertragdauer/ Kündigungsfrist/ Kündigung/ ETF

Die Vertragsdauer, bei allen Verträgen der PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG, die gemäss Schweizer OR erstellt wurden, zBsp. (Kauf- und Dienstleistungsverträge usw.), zwischen dem Kunden und der PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG, ist die Mindestvertragsdauer 36 Monaten. Kürzeren Mindestvertragsdauer sind vor Vertragsabschluss vom Kunden schriftlich anzukündigen.

Die Kündigungsfrist sind 12 Monaten bei allen Verträgen der PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG. Kürzeren Kündigungsfristen sind vor Vertragsabschluss vom Kunden schriftlich anzukündigen. Ansonsten entfällt das Recht auf Kürzung der Kündigungsfrist.

Die Kündigung kann jederzeit, und nur schriftlich via die herkömmlichen Medien (E-Mail, WhatsApp usw.) von Kunde gemacht werden. Die PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG, behält sich das Recht vor, im Zweifelsfall eine Begründung sowie ein postalischer Nachweis, z.Bsp.  in der Form eines eingeschriebenen Briefes, oder die Nachbesserung der Kündigung passend zu seinem Vertrag von Kunden zu verlangen. Die Kündigung seitens der PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG, kann nur wegen verstosse der Gesetze, Konkurs, offene Rechnungen, falsche Angaben bei Bestellungen, nicht Einhaltung der Verträge, Betrug-Notigung gegenüber die PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG erstellt werden.  Die PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG, kann jederzeit, jegliche Kündigung aussprechen, ohne Einhaltung von Fristen, Beweise, in Schriftform oder ohne.  Eine solche Kündigung hat zur folge das alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Kundenvertrag per sofort beendet werden. Schadensersatzforderungen bleiben stets seitens der PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG, vorbehalten und werden dem Kunden angezeigt und fakturiert.

Die ETF (early termination fee) bleibt, bei vorzeitiger Kündigung schriftlich und mündlich seitens Kunde geschuldet und bis zur Beendigung der Mindestvertragsdauer 36 Monaten oder die Mindestvertragsdauer, die vor Vorvertragsabschluss angezeigt wurde bestehen.

  • 16. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Zürich (Schweiz).

Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht, kann aber jederzeit ohne die Zusage des Kunden oder seine Vertreters, das Rechtsverhältnis und Gerichtstand durch die PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG angepasst oder ganz entbunden werden. Der Kunde akzeptiert die Wahl des neuen Gerichts oder Rechtsverhältnisses stillschweigend, bis das gesamte Verfahren, und alle damit verbundenen Pflichten und Gerichts Instanzen ausgeschöpft sind.

Die PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG behält sich stets das Recht vor, vor oder während einem Verfahren, einen anderen Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, die aus Schweiz her sind, auch in der USA, China alle notwendige Gerichten, sowie auch, (alle) in LATAM oder beim EuGH anzumelden inklusiv all ihren Rechtsverhältnissen und von diesen zu richten zu lassen.

Bei kenntnis einer Vorsätzige, oder böswillige durch den Kunden verursachten Streitigkeiten, um die PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG vor einem Gericht zu ziehen oder vor einem Gerichtsverfahren insgesamt schaden zuzufügen, behält sich die PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG vor, eine Schadensersatzforderung von CHF 60’000’000.00 zu stellen. Unabhägig vom Ausgang des Gerichtsverfahrens in all seine Form und Rechtssprechung. 

17. (CGK) Corporate Governance Kodex

Vor aufrufen eines Gerichts möchte die PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG in gegenseitigem Interesse darauf hinweisen, für beide Parteien, gegenseitig eine einvernehmliche Lösung für allfälliger Streitigkeiten zu suchen.

Hierzu, wird unsere code of conduct: https://prime-telecom-group.com/verhaltenskodex-coc „Im Konfliktfall eine faire Lösung finden“ genutz.

Oder vor einer Schlichtungsstelle; je nach Dienstleistungsvertrag, die Ombudstellen: https://de.ombudscom.ch/ oder https://konsum.ch/de/ombudsstellen/#, zu konsultieren. 

Die Ausgaben, für diese Konsultationen werden zwischen dem Kunden und die PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG zu je 50% aufgeteilt. Auf jedem Fall und ohne Ausnahme muss der Kunde persönlich zu den Konsultationen erscheinen, lässt er sich Anwältlich vertretten, muss dieser min. 6 Wochen vor Konsultation an die PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG angezeigt werden. Entzieht sich der Kunde persönlich die Konsultationen oder verunmöglicht eine einvernehmliche Lösung für beide Parteien, nach bestätigung, einer Lösung durch die Ombudsstelle oder während einer Konsultation bei der Ombudsstelle, inkl. mangelnde Transparenz des Kunden oder seinen Vertretters, um eine Schlichtung zu erreichen, behält sich die PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG alle Kosten des “Konsultationsprozesses wärend dem gesamten Konfliktfalls” dem Kunde, aller Ausgaben in Rechnung zu stellen. Jedoch min. CHF 10’000 pro Konsultationsprozesses exkl. alle sonstige Ausgaben seitens der PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG .

  • 18. Schlussbestimmungen

Die PRIME VENTURE TELECOM GROUP AG behält sich das Recht vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.

Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie der allgemeinen Geschäftsbedingungen insgesamt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.


*V21-08-23